Zur Bestimmung des „Anpassungskoeffizienten“ der für die Anpassung verwendet werden muss, wird der „Anpassungszeitpunkt“, der für die am Ende des Rechnungszeitraums 2023 in der Bilanz ausgewiesenen nicht monetären Aktiva zugrunde zu legen ist, nach den folgenden Grundsätzen bestimmt:
Für Wertpapiere und Finanzanlagen, die zum Anschaffungspreis bewertet werden: Anschaffungsdatum
Konten, die in den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren, Halb- und Fertigerzeugnisse enthalten sind, Konten, aus denen sich die Kosten für Bau- und Reparaturarbeiten im Laufe der Jahre zusammensetzen, Ausgaben für die kommenden Monate und Jahre, Sachanlagen und die Konten, aus denen sich diese Vermögenswerte zusammensetzen, immaterielle Anlagewerte und die Konten, aus denen sich diese Vermögenswerte zusammensetzen, Vermögenswerte, die einem besonderen Verschleiß unterliegen, und die Konten, aus denen sich diese Vermögenswerte zusammensetzen, Zahlungen für Bau- und Reparaturarbeiten im Laufe der Jahre, Rechte und Geschäftswert, Sonderfonds (Fonds, die als nicht monetäre Vermögenswerte betrachtet werden, wie z. B. der Erneuerungsfonds für Anlagevermögen, der Fonds, der gemäß Absatz 5/1-e des Gesetzes Nr. 5520)
Gewinnrücklagen: (Nicht monetäre Vorschüsse, die gewährt oder entgegengenommen werden, werden ab dem Datum der Zahlung oder der Entgegennahme bis zum Datum der Verrechnung angepasst)
Für nichtmonetäre Einlagen, Garantien und erhaltene Vorschüsse, bar eingezahltes Aktienkapital, Gewinn aus der Annullierung von Aktien: Datum der Vereinnahmung
Für nichtmonetäre Einlagen, Garantien und gewährte Vorschüsse: Datum der Zahlung
Für als Sacheinlage geleistete Wertpapiere: Datum der Übertragung des Eigentums
Für das Kapital, das durch die Aktivierung von Gewinnrücklagen, einbehaltenen Gewinnen und Jahresüberschüssen erhöht wurde, für Mittel, die als nicht monetäre Vermögenswerte zu akzeptieren sind, für Differenzkonten, die zu den Eigenkapitalposten gehören: Datum der Eintragung
Für die gegen Barkapital erhaltenen Anteilscheine: Zahlungsdatum
Für Aktienzertifikate, die gegen Sachkapital erhalten wurden: Datum der Übertragung des Eigentums an den als Kapital eingebrachten Wertpapieren
Für als Gegenleistung für Dividenden erhaltene Aktien: Datum der Eintragung des Aktienkapitals der beteiligten Gesellschaft
Für nicht monetäre Leistungen: Für das Wirtschaftsgut, mit dem sie verbunden sind, festgelegte Daten
Bei Wirtschaftsgütern, die aufgrund von Übertragungen, Umwandlungen sowie Voll- und Teilabspaltungen, die mit einem Datum vor dem 31.12.2023 zusammenfallen, zum Vermögen des Unternehmens gehören, gilt der Tag, an dem diese Wirtschaftsgüter in das Inventar des übertragenen oder gespaltenen Unternehmens aufgenommen werden, und nicht der Tag der Übertragung als Berichtigungsdatum, und bei der Verschmelzung wird der Tag der Übertragung in die Bücher des verschmolzenen Unternehmens als Berichtigungsdatum berücksichtigt