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Erlaubnis zur Zahlung der Vertragsbeträge in Fremdwährung bei Verkaufsverträgen für bewegliches Vermögen (ausgenommen Fahrzeuge)

VERGİ SİRKÜLERİ NO: 2025-56 // According to the Presidential Decree published in the Official Gazette No. 32833 dated March 6, 2025, it is now permitted to agree on contract amounts in foreign currency or indexed to foreign currency for movable sale contracts (excluding vehicle sales).
STEUERERLASS NR: 2025-56DATUM: 09.03.2025

Gemäß dem Präsidentenerlass, der am 6. März 2025 im Amtsblatt Nr. 32833 veröffentlicht wurde, ist es nun gestattet, bei Verkaufsverträgen für bewegliches Vermögen (ausgenommen Fahrzeugverkäufe) die Vertragsbeträge in Fremdwährung oder währungsindexiert festzulegen.

Diese Regelung gilt für zwischen in der Türkei ansässigen Personen geschlossene Verkaufsverträge über bewegliches Vermögen, jedoch sind Fahrzeugverkaufsverträge davon ausgenommen. Die Änderung trat am 6. März 2025 in Kraft.

Diese Regelung stellt eine bedeutende Veränderung im geschäftlichen Leben der Türkei dar. Zuvor war es in der Regel untersagt, Vertragsbeträge bei Verkaufsverträgen für bewegliches Vermögen zwischen in der Türkei ansässigen Personen in Fremdwährung oder währungsindexiert zu zahlen. Durch den neuen Präsidentenerlass wurde jedoch die Festsetzung von Beträgen in Fremdwährung oder währungsindexierten Beträgen bei Verkaufsverträgen für bewegliches Vermögen, ausgenommen Fahrzeugverkäufe, freigegeben.

Geschäftliche Konsequenzen:

Erleichterung für handeltreibende Unternehmen:
Unternehmen, die im Inland handeln und Devisenerträge erzielen, können nun Vertragsbeträge in Fremdwährung oder währungsindexiert festlegen, was Flexibilität für Unternehmen bietet, die sich gegen Währungsschwankungen absichern wollen.
Management des Währungsrisikos:
Da zuvor keine Transaktionen in Fremdwährung möglich waren, waren viele Unternehmen dem Währungsrisiko ausgesetzt, und die Verträge mussten in TRY abgeschlossen werden. Mit der neuen Regelung können Unternehmen nun Verträge in Fremdwährung abschließen und sich so gegen Währungsschwankungen schützen.
Besonders wichtig im Handel mit Importprodukten:
Für Unternehmen, die importierte Produkte handeln und ihre Waren in Fremdwährung kaufen müssen, stellt diese Entscheidung einen großen Vorteil dar, da sie nun Verträge in Fremdwährung abschließen können, was zu einem stabileren Preisbildungsprozess führt.
Fahrzeugverkäufe ausgenommen:
Insbesondere Autohändler und Autohäuser können weiterhin keine Verkäufe in Fremdwährung tätigen. Das bedeutet, dass der Autohandel weiterhin in TRY durchgeführt werden muss.

Wer profitiert?

Importeure und Exporteure: Da ihre Kosten und Verkäufe in Fremdwährung erfolgen, bietet dies große Erleichterungen bei der Preisgestaltung und dem Management des Währungsrisikos.

Unternehmen mit Kosten in Fremdwährung: Insbesondere Unternehmen, die mit importierten Rohstoffen, Maschinen und Elektronik handeln, profitieren von dieser Regelung.
Großunternehmen und Unternehmen mit ausländischer Beteiligung: Auch für Großunternehmen mit Kosten in Fremdwährung ist dies vorteilhaft.


Wer ist benachteiligt?

Unternehmen, die nur Einkünfte in TRY erzielen: Unternehmen, die nur auf Basis von TRY Einkünfte erzielen, könnten Schwierigkeiten haben, sich gegen Währungsschwankungen bei Verträgen in Fremdwährung zu schützen.

Kleinunternehmen: Insbesondere Kleinunternehmer und KMUs, die nur in TRY arbeiten, könnten Schwierigkeiten haben, sich an das Währungsrisiko anzupassen, das durch diese Änderung entsteht.

Fazit: Diese Regelung ist ein Schritt, der mit den Realitäten des geschäftlichen Lebens übereinstimmt. Sie bietet Flexibilität für Unternehmen mit Devisenerträgen, während Unternehmen, die in TRY arbeiten, auf das Währungsrisiko achten müssen. Insbesondere für Importunternehmen ist dies eine positive Entwicklung, jedoch müssen Unternehmen, die keine Deviseneinnahmen haben, die Währungsschwankungen sorgfältig managen.

Sirkülerimiz, TÜRMOB’dan alınmıştır. Detaylı bilgi için sirkuler@stb-cpaturkey.com adresinden bizlere ulaşabilirsiniz. 

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