Erhöhung der Mehrwertsteuer und einiger Steuer- und Gebührensätze im Amtsblatt veröffentlicht
STEUERRUNDSCHREIBEN NU: 2023-04 | DATUM: 07.07.2023 |
Mit dem Präsidentendekret Nr. 7346 wurde der allgemeine Mehrwertsteuersatz, der derzeit bei 18% liegt, auf 20% erhöht und der Mehrwertsteuersatz für Waren und Dienstleistungen, die einem 8%igen Mehrwertsteuersatz unterliegen, auf 10% erhöht. Die Verordnung tritt am 10. Juli 2023 in Kraft.Es wurden keine Änderungen am Satz von 1% vorgenommen, der für Waren und Dienstleistungen in Anhang (I) gilt. Der Mehrwertsteuersatz für Seife, Shampoo, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Feuchttücher (ob sie nun mit Seife, Reinigungsmittel oder Lösungsmitteln getränkt sind oder nicht), Toilettenpapier, Papiertücher, Papiertaschentücher und Servietten wurde von 8% auf 20% erhöht.
Gemäß Artikel 28 des Mehrwertsteuergesetzes ist der Ministerrat befugt, den Mehrwertsteuersatz für steuerpflichtige Transaktionen auf bis zu vier Mal zu erhöhen oder auf 1% zu senken und für verschiedene Waren und Dienstleistungen und für den Einzelhandel bestimmter Waren innerhalb dieser Sätze unterschiedliche Steuersätze festzulegen.
In diesem Zusammenhang wurden mit Verordnungen, die zu unterschiedlichen Zeiten vom Ministerrat/Präsidentenerlass erlassen wurden, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen festgelegt.
Schließlich wurden mit dem Präsidentenerlass Nr. 2007/13033, der am 30. Dezember 2007 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, alle bisherigen Erlasse zur Festlegung von Mehrwertsteuersätzen für Waren und Dienstleistungen aufgehoben und eine grundlegende Regelung für Mehrwertsteuersätze festgelegt.
In dieser Regelung wurden die dreifachen Steuersätze und Sätze für Waren und Dienstleistungen beibehalten, mit Ausnahme derjenigen, die in Anhang (I) und Anhang (II) aufgeführt sind, und die Mehrwertsteuersätze für steuerpflichtige Transaktionen wurden wie folgt festgelegt: 18%, Mehrwertsteuersatz für Waren und Dienstleistungen in Anhang (I): 1%, und Mehrwertsteuersatz für Waren und Dienstleistungen in Anhang (II): 8%.
Anschließend wurden Änderungen an den Steuersätzen vorgenommen, die im Anhang des Erlasses aufgeführt sind. Mit dem Präsidentenerlass Nr. 7346, der am 7. Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und der den Erlass Nr. 2007/13033 geändert hat, wurde der allgemeine Mehrwertsteuersatz, der derzeit bei 18% liegt, auf 20% erhöht und der Mehrwertsteuersatz für Waren und Dienstleistungen in Anhang (II) und unterliegen einem 8%igen Mehrwertsteuersatz, auf 10% erhöht.
Darüber hinaus wurde mit dem Erlass Nr. 7346 eine Änderung des 37. Eintrags im Anhang (II) vorgenommen. Daher wurde der Mehrwertsteuersatz für Seife, Shampoo, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Feuchttücher (ob sie nun mit Seife, Reinigungsmittel oder Lösungsmitteln getränkt sind oder nicht), Toilettenpapier, Papiertücher, Papiertaschentücher und Servietten von 8% auf 20% erhöht. Die Verordnung tritt am 10. Juli 2023 in Kraft.
Quelle: www.turmob.org.tr.
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